DIN 18104-2 einbruchhemmende Nachrüstprodukte

Die DIN 18104 unterscheidet mit Teil 1 und Teil 2 zwei Kategorien von einbruchhemmenden Nachrüstprodukten.

Während in der DIN 18104-1 die Qualitäts- und Zertifizierungskriterien für aufschraubbare (also sichtbare) Nachrüstungen definiert sind, ist die DIN 18104-2 für einbruchhemmende Nachrüstprodukte maßgeblich, die unsichtbar im Falz eines Beschlages eingelassen sind.

Nicht nur aus optischen Gründen, sondern aufgrund des wesentlich höheren Sicherheitsfaktors empfehlen die Sicherheitsunternehmen der Schirrmacher Sicherheits- und Fenstertechnik GmbH verdeckt liegende Nachrüstprodukte gemäß DIN 18104-2. Neben einbruchhemmenden Sicherheits-Drehkippbeschlägen und wirksamen Hintergreifsicherungen sind hier gerade im Bereich der Nachrüstung Pilzkopfbeschläge zu empfehlen.

Mit dem PM 14/18® bietet die Schirrmacher Sicherheits- und Fenstertechnik GmbH ein eigenes, exklusives Systemsicherung auf Pilzkopfzapfen-Basis, das alle Vorgaben der DIN 18104-2 für einbruchhemmende Nachrüstprodukte erfüllt und teilweise übertrifft. Die Zertifizierung ist durch das unabhängige, akkreditierte ift (Institut für Fenster- und Türentechnik e.V.), Rosenheim erfolgt. Darüber hinaus wurde dem PM 14/18® die Zugehörigkeit zum „Premiumsegment der Sicherheitsklasse“ zuerkannt. Das nach DIN 18104-2 einbruchhemmende Nachrüstprodukt überzeugt durch die bisher von keinem vergleichbaren Produkt erreichte Überwindungszeit von nachgewiesenen 16 Minuten.

Die Vorgaben der DIN 18104-2, einbruchhemmende Nachrüstprodukte, sind eng gefasst und inhaltlich wie folgt formuliert:

Die Sicherungen müssen an Fenstern und Türen umlaufend montiert sein – es muss sich um ein nachweislich DIN geprüftes Produkt handeln mit einfacher Handhabung – es muss eine Beschreibung der technischen Einsatzgebiete vorliegen mit detaillierter Montageanweisung – die Schließstellen müssen eine druckfeste Unterfütterung aufweisen – Türen/Fenster müssen an der Griffseite abschließbar sein – deren Befestigung muss nach Herstellervorgaben erfolgt sein – last but not least muss eine Bedienungs- und Wartungsanleitung vorliegen.

Gleichzeitig leiten sich daraus auch verbindlich die Montagevorgaben ab.
Das wiederum hat zwingend zur Folge, dass hier nur qualifizierte und geprüfte Fachunternehmen beauftragt werden sollten (siehe Errichterfirmen für mechanische Sicherheitseinrichtungen – Infos dazu erhalten Sie bei Ihrer zuständigen Kriminal- Polizeilichen Beratungsstelle). Was nützen die besten, nach „DIN 18104, einbruchhemmende Nachrüstprodukte“ zertifizierten Sicherheitsbeschläge wie z.B. der PM 14/18®, wenn beim Einbau einer Rundum-Verriegelung für Fenster und Türen aus Unkenntnis und Unvermögen gravierende Fehler gemacht werden...

Dazu noch eine zusätzliche Empfehlung:
Sie sollten sich den Kurzbericht nach DIN 18104-2, einbruchhemmende Nachrüstprodukte, aushändigen lassen. Angrenzende Mauerwerksbefestigung sollten überprüft werden. Nicht selten ist eine Verstärkung erforderlich, die ebenfalls nach Norm erfolgen muss. Im Einzelfall empfiehlt sich ergänzend der Einsatz einer durchwurfhemmenden Verglasung nach DIN EN 356 P 4 A und ggf. darüber hinaus die Sicherung der Glashalteleiste.

Nützliche Tipps und Informationen, auch zu den aktuellen staatlichen Zuschüssen zum Einbruchschutz über die KfW-Bank, finden Sie im Internet unter www.k-einbruch.de oder www.zuhause-sicher.de – beides Initiativen Ihrer Polizei. Aber auch auf der Internetseite der Schirrmacher Sicherheits- und Fenstertechnik GmbH unter schirrmacher- sicherheitstechnik.de erhalten Sie eine Vielzahl von wertvollen Informationen und Ratschlägen zum qualifizierten Einbruchschutz rund um Ihre Immobilie.